Allgemeine Geschäftbedinungen

 

Geltungsbereich

 1) Die Folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG’s) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur mit der schriftlichen Zustimmung des Fotografen gültig.

2) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des
Fotografen.

 

Vertragsabschluss

3) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald der Kunde die Offerte des Fotografen schriftlich annimmt und ihm somit den Auftrag erteilt.

 

Honorar

4) Das zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Honorar ist in Bar am Shootingtag zu begleichen. Alternativ kann der Betrag per Vorauskasse auf das Bankkonto des Fotografen überwiesen werden. Die Bilder werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.

5) Feeling Photography ist nicht MwSt.-pflichtig.

 

Leistungen

6) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.

7) Der Fotograf ist für die Beschaffung der Kamera und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.

8) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten).

9) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht) handelt.

10) RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen und werden nicht ausgehändigt.

11) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang mitzuteilen.

 

Nutzungsrechte

12) Die Bilddateien sind ausschliesslich für den privaten Gebrauch gedacht. Bei Verwendung auf sozialen Medien sind die dafür vorgesehenen Dateien (mit dem Logo versehen) zu verwenden.

13) Eine kommerzielle Nutzung der Dateien bedarf vorherigen Absprache und anschliessender schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Das gleiche gilt für die Weiterverarbeitung für Autoaufkleber, Flyer Vereine oder ähnlichem.

14) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 50% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.

15) Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung (Homepage, Soziale Netzwerke, usw.) nutzen und vorbehaltlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren. Davon sind nur Bilder betroffen, auf welchen ausschliesslich Tiere abgebildet sind. Aufnahmen mit Personen werden ohne Genehmigung des Kunden nicht vom Fotografen verwendet. Ist diese Genehmigung aber erteilt, kann sie nur innert 14 Tagen widerrufen werden. 

16) Der Kunde erhält Zugang zu einer verschlüsselten Fotogalerie zur Auswahl der Bilder. Das Passwort/Link ist vertraulich zu behandeln. Die Bilder in dieser Galerie dürfen nicht heruntergeladen und/oder anderweitig vervielfältigt oder geteilt werden. Die vom Kunden ausgewählten Bilder werden im Anschluss in hoher Auflösung zugestellt.

17) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden. 

 

Verschiebung oder Absage eines Termins

18) Kann ein Outdoorshooting witterungsbedingt nicht durchgeführt werden, wird ein neuer Termin vereinbart, ohne zusätzliche finanzielle Folgen für den Kunden.

19) Der Fotograf behält sich vor ein Shooting abzubrechen, wenn der Halter nicht artgerecht mit seinem Tier umgeht. Das wird nicht geduldet und der volle Betrag wird in Rechnung gestellt.

20) Sollte ein Model keine Lust haben oder übermässig Stress empfingen und das Shooting ist deshalb nicht durchführbar, kann 1 Ersatztermin vereinbart werden, sollte es auch dann nicht klappen, werden 60% des vereinbarten Preises verrechnet.

21) Sagt der Kunde ein Fotoshooting weniger als zwei Tage vor dem Termin ab, hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 40% des vereinbarten Honorars. Wird der Termin weniger als 12 Stunden vor dem Shooting abgesagt oder wird der Termin schlicht nicht wahrgenommen, werden 100% des vereinbarten Preises verrechnet. Eine Terminverschiebung hingegen wird gerne bis 12 Stunden vor dem Shooting ohne Aufpreis entgegen genommen.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

22) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen (8868 Oberurnen), auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Oberurnen, 04/2018